Vermieten

Hinweise zum Vermieten einer Immobilie

  • Die Lage der Immobilie ist wichtig.
  • Sobald bekannt wird, dass der Mieter auszieht, sollten Sie klären, ob das sicher ist und wann er auszieht.
  • Gut wäre eine schriftliche Kündigung!
  • Gute wäre auch, wenn Sie die Kündigung schriftlich bestätigen, sofern sie korrekt ist.
  • Oft sind mehrere Jahre seit dem Einzug vergangen. Prüfen Sie, was damals mit der Kaution war?
  • Suchen Sie den alten Mietvertrag heraus.
  • In welchem Zustand muss die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben werden.
  • Gesetze können sich ändern, die aktuellen Mietgesetze ersetzen in der Regel die alten Gesetze.
  • Möchte ich als Vermieter etwas an der Wohnung tun, wenn der Mieter ausgezogen ist? Rechtzeitige Organisation von Handwerkern.
  • Zu welchem Termin möchte ich wieder vermieten?
  • Zu welchem Mietpreis kann ich vermieten?
  • Passen die Nebenkosten noch?

Das ist nur ein Teil der Fragen, die wir Ihnen beantworten. Die Kosten für die Vermittlung eines geeigneten Mieters bis hin zum Mietvertragsabschluss und der Übergabe trägt der Vermieter, in der Regel 2 Netto-Monatsmieten inkl. der gesetzlichen MwSt. Bei Erteilung eines Auftrages zur Vermietung, wird ein Maklerauftrag abgeschlossen. Die Provision ist nur zu zahlen bei erfolgreichem Abschluss eines Mietvertrages. Rufen Sie uns an!

© Copyright - Schuchmann Immobilien | Designed by Finestyle